Wahrscheinlich wirst Du Dir vorab auch dieselbe Frage stellen wie alle anderen Interessenten für eine Fahrausbildung: "Wie viele Fahrstunden braucht man durchschnittlich bis zum erfolgreichen Abschluss?"
Ehrlich gesagt, die exakte Gesamtzahl der Fahrstunden kann Dir niemand vorhersagen, auch wenn einige Fahrschulen diesen Eindruck erwecken. Denn niemand kann vorab Deine individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten erkennen, und die konkrete Anzahl der tatsächlich benötigten Fahrstunden wird von mehreren Faktoren bestimmt. Die wichtigsten dieser Einflussfaktoren sind Ausgeglichenheit, Begabung, Motivation, Mitarbeit sowie ausreichend Zeit während der Führerscheinausbildung. Auch das Lebensalter kann einen gewissen Einfluss haben.
Gemäß § 6 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung hat jeder Fahrschüler "so viele Übungsstunden zu durchlaufen, wie er zur Erlangung der notwendigen Befähigung, insbesondere auch der Fahrzeugbeherrschung in schwierigen Situationen, benötigt". Erst wenn er überzeugt ist, dass der Fahrschüler sich im Straßenverkehr als Fahrzeugführer sicher, verantwortungsbewusst, defensiv, rücksichtsvoll und umweltbewusst verhalten wird, darf der Fahrlehrer die Ausbildung abschließen.
Wir arbeiten mit einer Ausbildungsdiagrammkarte, die Du bei Deiner ersten Fahrstunde von uns erhältst. Darauf dokumentiert der Fahrlehrer / die Fahrlehrerin nach jeder Fahrt Deinen Ausbildungsstand. Die Karte bleibt immer in Deinem Besitz, sodass Du jederzeit den aktuellen Stand Deiner Fahrausbildung kennst.
Erst nach der Grundausbildung erfolgen die Sonderfahrten; dies gilt für alle Klassen. Die Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben und dürfen erst zum Ende der Ausbildung durchgeführt werden:
Klasse | Autobahnfahrt | Überlandfahrt | Nachtfahrt |
A | 4 | 5 | 3 |
A1 | 4 | 5 | 3 |
B | 4 | 5 | 3 |
BE | 1 | 3 | 1 |
Die praktische Prüfung kannst Du erst dann ablegen, wenn Dein Fahrlehrer sich sicher ist, dass Du eine Prüfung vor dem TÜV bestehen würdest. Parallel zu Deiner Ausbildung kümmert er sich bereits um das Anmeldeverfahren. Die praktische Prüfung darfst Du frühestens drei Wochen vor dem Erreichen des für die angestrebte Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters ablegen.
Sobald Du die praktische Prüfung bestanden hast, erhältst Du einen Führerschein auf Probe. Dabei handelt es sich jedoch nicht um ein Provisorium, sondern um einen "echten", lebenslang gültigen Führerschein. Allerdings beginnt mit der Erteilung der ersten Fahrerlaubnis in den Führerscheinklassen A und/oder B eine zweijährige Probezeit. Fällt ein Fahranfänger / eine Fahranfängerin in diesem Zeitraum negativ auf, muss er / sie mit der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Nachschulungskurs (ASF) und ggf. auch mit weiteren Folgen rechnen. Dazu gehört obligatorisch die Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre.