Führerschein­klassen & Führerschein mit 17 machen in Düsseldorf


Hier findest Du weitere Informationen zu den einzelnen Führerscheinklassen, die Du bei uns erwerben kannst. Dazu gehören beispielsweise die jeweils zu absolvierenden Theorie- und Praxisstunden sowie das Mindestalter. Darüber hinaus erfährst Du hier auch, welche weiteren Führerscheinklassen Du automatisch ebenfalls mit erwirbst, wenn Du die praktische Fahrprüfung in Deiner "Wunschführerscheinklasse", beispielsweise Führerscheinklasse Klasse A oder B, bestehst.




Führerschein Klasse B

  • Berechtigt das Führen von Kraftfahrzeugen mit zulässiger Gesamtmasse von 3,5 t
  • Kraftfahrzeuge auch mit Anhänger, wenn die Gesamtmasse 3,5 t nicht überschritten wird
  • Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
    (Motor mit einem Hubraum von max. 50 ccm)
  • Anhänger bis max. 750 kg
  • Miterteilt werden die Klassen: AM + L
  • Mindestalter: 17 Jahre


Führerschein Klasse BE

  • Berechtigt das Führen von Kraftfahrzeugen plus Anhängern von mehr als 3,5 T zulässiger Gesamtmasse.
  • Die Anhängelasten des Zugfahrzeuges sind jedoch zu beachten und dürfen keinesfalls überschritten werden
  •  Mindestalter: 17 Jahre


Führerscheinklasse A

  • Berechtigt das Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen)
  • Dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit symmetrisch angeordneten Rädern
  • Miterteilt werden die Klassen: A1 – A2 – AM
  • Mindestalter: 24 Jahre


Führerscheinklasse A2

  • Berechtigt das Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen)
  • Eine Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
  • Einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg
  • Dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit symmetrisch angeordneten Rädern
  • Miterteilt werden die Klassen: AM – A1
  • Mindestalter: 18 Jahre




Führerschein Klasse A1

  • Berechtigt das Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen)
  • Hubraum max. 125ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW
  • Verhältnis Leistung zum Gewicht nicht mehr als 0,1 kW/kg
  • Miterteilt wird die Klasse: AM
  • Mindestalter: 16 Jahre


Führerschein Klasse AM

  • Berechtigt das Führen von leichten zweirädrigen und vierrädrigen Kraftfahrzeugen
  • Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
  • Hubraum des Motors nicht mehr als 50 ccm
  • Bei vierrädrigen Kraftfahrzeugen: zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 350 kg
  •  Mindestalter: 15 Jahre






Fahrerschulungen:
Keine theoretische und praktische Prüfung erforderlich!


Fahrerschulung B96

  • Berechtigt das Fahren von Fahrzeugen mit Anhänger, sofern das Gesamtgewicht 4250 kg nicht übersteigt.
  • Tagesausbildung von 7 Stunden:
  • 2,5 Std. Theorie - 3,5 Std. praktische Schulung – 1 Std. Fahren
  • Geltungsbereich: nur in Deutschland.


Fahrerschulung B196

  • Berechtigt das Fahren von Krafträdern 125 ccm, 11 kW
  • Mindestalter: 25 Jahre und 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • Geltungsbereich: nur in Deutschland; eine Aufstiegsprüfung ist nicht möglich.


Fahrerschulung B197

  • Berechtigt das Fahren mit Schaltwagen, wenn die Fahrerlaubnis mit Code 78 (Automatik) bereits erteilt wurde.
  • Mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen mit anschließender Überprüfungsfahrt.





Führerschein Klasse B: Erläuterung

 

Seit dem 01.04.2021 bestehen mehrere Möglichkeiten diese Fahrerlaubnis zu erlangen, da aber genaue Informationen nicht ausreichend sind und meist
Unsicherheit darüber herrscht, hier einige Erklärungen dazu:



1. Möglichkeit:
Klasse B mit Code 78: mit dieser Fahrerlaubnis ist es Ihnen nur erlaubt, Kraftfahrzeuge ohne Kupplungspedal zu fahren. Das bedeutet, es dürfen nur Automatikfahrzeuge gefahren werden.

2. Möglichkeit:
Klasse B Ausbildung: erfolgt ausschließlich mit einem Schaltwagen und nach bestandener praktischer Prüfung darf jedes Fahrzeug gefahren werden, egal ob mit oder ohne Kupplungspedal.


Die praktische Prüfung wird mit einem Automatikfahrzeug abgelegt und nach bestandener Prüfung, dürfen auch alle Fahrzeuge gefahren werden, ob mit oder ohne Kupplungspedal. Diese Fahrerlaubnis ist europaweit anerkannt. Es handelt sich hierbei also um eine „vollwertige“ Fahrerlaubnis. Jedoch ist die praktische Prüfung stressfreier: der Proband kann sich ausschließlich auf den Straßenverkehr konzentrieren, da die Schaltvorgänge gänzlich entfallen.


Dies ist dem Gedanken geschuldet, alternativen Antrieben den Vorzug zu geben.


3. Möglichkeit:
Klasse B mit Code 197: Grundausbildung mit einem Automatikfahrzeug. Nach dieser wird die Fahrerschulung Code 197 eingebunden und es werden mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen absolviert sowie eine Überprüfungsfahrt durch den Fahrlehrer durchgeführt (keine Prüfung!).


Die praktische Prüfung wird mit einem Automatikfahrzeug abgelegt und nach bestandener Prüfung, dürfen auch alle Fahrzeuge gefahren werden, ob mit oder ohne Kupplungspedal. Diese Fahrerlaubnis ist europaweit anerkannt.
Es handelt sich hierbei also um eine „vollwertige“ Fahrerlaubnis, nur die praktische Prüfung ist stressfreier, da sich der Proband ausschließlich auf den Straßenverkehr konzentrieren kann, da die Schaltvorgänge gänzlich entfallen.


Dies ist dem Gedanken geschuldet, alternativen Antrieben den Vorzug zu geben.




Führerschein mit 17

Unter bestimmten Bedingungen dürfen auch schon Jugendliche ab einem Alter von 17 Jahren in Deutschland mit dem Auto im öffentlichen Straßenverkehr fahren. Diese Regelung soll die Verkehrssicherheit fördern und bietet jungen Fahrerinnen und Fahrern die Möglichkeit, Verkehrserfahrung sammeln sowie ihr Wissen und Können durch eigene Fahrerfahrungen festigen zu können. Denn auch wenn im Rahmen der Fahrschule das richtige Verhalten in bestimmten, typischen Straßenverkehrssituationen gelernt und geübt wird, du kannst niemand in diesem Rahmen alle Verkehrssituationen üben, die in der Praxis tatsächlich auftreten können.


Das Fahren mit 17 Jahren ist jedoch nur innerhalb Deutschlands und nur in Begleitung Erwachsener Führerscheininhaber erlaubt. Durch die auf begleiteten Fahrten erworbene Fahrkompetenz soll erreicht werden, dass Fahranfänger nach dem Ende der Begleitphase mit einem signifikant niedrigeren Risikoniveau in die Phase selbständigen Fahrens wechseln.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die zweijährige Probezeit bereits mit dem Bestehen der praktischen Prüfung beginnt. Der Prüfling erhält dann zunächst eine gültige Prüfbescheinigung, während der EU-Kartenführerschein erst mit Erreichen des 18. Lebensjahres ausgehändigt wird.



 

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Bedingungen / Voraussetzungen

Für den "Führerschein mit 17" müssen sowohl der Fahrschüler als die benannte Begleitperson bestimmte Voraussetzungen erfüllen.


Fahrschüler

  • Der Fahrschüler ist (nach bestandener Fahrprüfung) der allein verantwortliche Fahrzeugführer.
  • Der Ausbildungsbeginn darf frühestens mit 16 ½ Jahren erfolgen.
  • Es ist eine normale Ausbildung in der Fahrschule zu absolvieren.
  • Der/die gesetzliche(n) Vertreter müssen zustimmen.
  • Es ist mindestens eine Begleitperson zu benennen.

Begleitperson

  • Die Begleitperson ist nur Ansprechpartner, aber nicht Fahrzeugführer.
  • Das Mindestalter der Begleitperson beträgt 30 Jahre.
  • Die Begleitperson muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein.
  • Die Begleitperson darf maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister ("Flensburger Punkte") haben.




Ihr Weg zum Führerschein mit 17

Der Anmeldeprozess ähnelt dem einer regulären Anmeldung – kommen Sie direkt in eine unserer Geschäftsstellen. Die Einzelheiten zum Führerschein mit 17 erklären wir Ihnen dann persönlich direkt vor Ort.


Sollten bereits alle Ihre Fragen hinsichtlich einer Anmeldung geklärt sein, dann nutzen Sie gerne direkt die Online-Anmeldung.